AAA Ballistics GmbH | Import System
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Begriffsbestimmungen
  1. "AGB" sind im Folgenden die hier formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. "Anwendung" ist im Folgenden die unter https://www.waffenimport.at/ zugängliche Webanwendung.
  3. "Benutzer" ist im Folgenden eine natürliche oder juristische Person, die sich in der Anwendung durch Eingabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes registriert hat.
  4. "Betreiber" der Anwendung ist im Folgenden die Firma AAA Ballistics GmbH mit Sitz in Wolfsberg, Österreich.
  5. "Vertrag" ist im Folgenden ein Frachtvertrag iSd §§ 343, 345, 425 ff UGB zwischen Benutzer und Betreiber. Er berührt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Benutzer und einem Dritten insbesondere im Hinblick auf das beförderte Gut nicht. Der Betreiber ist zugleich Frachtführer, der Benutzer zugleich Empfänger iSd UGB.
  6. "Überlasser" ist im Folgenden jene natürliche oder juristische Person, bei der der Benutzer das Gut vor Abschluss dieses Vertrags erworben hat.
§ 2. Umfang und Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Benutzer und dem Betreiber über diese Anwendung zustandekommen. § 3. Anzuwendendes Recht
  1. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
  2. Diese Anwendung ist ausschließlich auf Benutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt bzw Sitz in Österreich ausgerichtet.
  3. Der Betreiber übt die gewerbliche Tätigkeit in dem von diesen AGB geregelten Geschäftsbereich auschließlich in Österreich aus.
  4. Sofern die ROM I VO gemäß Artikel 1 Abs 1 ROM I VO anwendbar ist, wird gemäß Artikel 3 Abs 1 ROM I VO für Verträge, die über diese Anwendung zustandekommen das österreichische Sachrecht bedungen. Artikel 6 ROM I VO ist jedenfalls unbeachtlich (Abs 2 und 3).
  5. Sofern die UNK gemäß Artikel 1 UNK anwendbar ist, wird gemäß Artikel 6 UNK für Verträge, die über diese Anwendung zustandekommen das österreichische Sachrecht bedungen und die Anwendung der UNK ausgeschlossen.
§ 4. Pflichten des Benutzers
  1. Der Benutzer verpflichtet sich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass alle in der Anwendung erfassten Daten den Tatsachen entsprechen.
  2. Der Benutzer hat dafür sorge zu tragen, dass er die jeweiligen erforderlichen Erwerbsvoraussetzungen im Zeitpunkt gemäß § 5 erfüllt.
§ 5. Zustandekommen des Vertrags Der Vertrag kommt mit der Annahme des Vertragsantrags des Benutzers durch den Betreiber zustande. § 6. Lieferbedingungen Aufgrund der jeweils unterschiedlich gelagerten Geschäftsfälle und mangels "Ortsgebrauches" ist eine verbindliche Zusage über Lieferzeiten nicht möglich. Nach der Verständigung über das Eintreffen des Guts am Ort der Ausfolgung muss dieses ohne Aufschub vom Benutzer abgeholt werden. Der Betreiber behält sich vor, bei längerer Nichtabholung des Guts (subjektiver Annahmeverzug), eine angemessene Lagerungsgebühr in Rechnung zu stellen. § 7. Zahlungsbedingungen Die in der Anwendung angegebenen Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und sind mit der Ausfolgung des Guts an den Benutzer oder einem vom Benutzer dazu angewiesenen Dritten fällig. § 8. Rücktritt vom Vertrag oder Vertragsantrag
  1. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Vertragsantrag durch den Benutzer kann bis zum Zustandekommen des Vertrags kostenlos erfolgen.
  2. Danach ist ein Rücktritt vom Vertrag nur unter Ersatz der vom Betreiber getätigten und zur Rückabwicklung notwendigen Aufwendungen möglich.
  3. Selbiges gilt auch für Verbraucher, da es sich bei den angebotenen Leistungen gemäß § 18 Abs 3 FAGG um Leistungen handelt, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und der Benutzer die geschäftliche Verbindung mit dem Betreiber gemäß § 3 Abs 1 KSchG selbst angebahnt hat.
§ 9. Gewährleistung / Schadenersatz Weißt das Gut Mängel auf, ist der Betreiber gemäß § 429 UGB nur dann beanspruchbar, wenn diese im Zeitraum zwischen der Annahme des Gutes durch den Betreiber bis zu dessen Ablieferung an den Benutzer entstanden sind. Ansonsten müssen die jeweiligen Ansprüche gegen den jeweiligen Überlasser oder dessen vor der Annahme durch den Betreiber angewiesesen Dritten geltend gemacht werden. § 10. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Wien.